Dem Pflegebedürftigen steht bei anerkannter Pflegestufe eine Pflegesachleistung oder das Pflegegeld (bei selbst beschaffter Pflegehilfe) zu. Bei Pflegesachleistung kann der Versicherte einen Pflegedienst mit der Pflege beauftragen.
Dieser kann die Pflegeleistungen bis zum Maximalbetrag der Pflegestufe mit der Pflegekasse abrechnen. Der Geldwert der Sachleistung variiert in den Pflegestufen und beträgt bei Pflegestufe I 420,00 €, bei Pflegestufe II 980,00 € und bei Pflegestufe III 1470,00 €.
Wird die Sachleistung nicht vollständig vom Pflegedienst aufgebraucht, so steht dem Versicherten ein anteiliges Pflegegeld zu. Dieses anteilige Pflegegeld können Sie hier errechnen.
Wählen Sie einfach Ihre Pflegestufe aus und geben unter "Sachleistung" den vom Pflegedienst berechneten Betrag ein. Dann klicken Sie auf "Berechnen" und es wird der Restbetrag angezeigt, den Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten.